Förderlandschaften ändern sich schneller, als Websites aktualisiert werden. Deshalb zwei Dinge auf dieser Seite: ein aktueller Überblick mit Stand-Angabe – und das Angebot, deinen Anspruch für dich zu prüfen und die Anträge zu übernehmen.
Das zentrale Instrument für neue oder erweiterte PV-Anlagen. Beantragt wird während eines offenen Fördercalls, und zwar vor der Inbetriebnahme. Bei kleineren Anlagen gilt: Wer zuerst korrekt einreicht, kommt zum Zug, solange Budget im Topf ist.
Kategorie A bis 10 kWp: 150 € pro kWp
Kategorie B 10–20 kWp: 140 € pro kWp
Speicher: 150 € pro kWh bis 50 kWh – nur mit neuer oder erweiterter PV-Anlage
Größere Anlagen ab 20 kWp werden über ein Gebotsverfahren vergeben.
Landesförderungen: Mehrere Bundesländer fördern PV und Speicher zusätzlich – teils pauschal, teils pro Kilowattstunde, teils nur für Nachrüstungen. Wir prüfen, was zum Zeitpunkt deines Projekts offen ist.
Umsatzsteuer: Die zeitlich befristete Befreiung für kleine PV-Anlagen ist ausgelaufen; aktuell gilt wieder der reguläre Steuersatz. Im Gegenzug wurde die Investitionsförderung gestärkt.
Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder bei Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an – auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Das wirkt sofort beim Kauf, ohne Antrag und ohne Wartezeit. Zusätzlich sind Einnahmen aus solchen Anlagen einkommensteuerlich begünstigt.
EEG-Einspeisevergütung: Für eingespeisten Strom gibt es eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang gilt. Die Sätze für Neuanlagen werden regelmäßig angepasst.
KfW-Kredit 270: Ein Förderkredit für PV-Anlage, Speicher, Wechselrichter, Netzanschluss und Wallbox – beantragt über deine Hausbank, und zwar vor Abschluss des Kaufvertrags. Kein Zuschuss, sondern eine zinsgünstige Finanzierung.
Länder und Kommunen: Viele Bundesländer und Städte fördern zusätzlich – oft mit begrenztem Budget und der Bedingung, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Genau daran scheitern die meisten Zuschüsse.
Stand: August 2026. Fördersätze, Budgets und Fristen ändern sich laufend und sind je Bundesland unterschiedlich. Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung – verbindlich ist immer die aktuelle Richtlinie der jeweiligen Förderstelle.
Die wichtigsten Programme mit den Zahlen, auf die es ankommt.
Kategorie A bis 10 kWp: 150 € pro kWp
Kategorie B 10–20 kWp: 140 € pro kWp
Beantragt wird während eines offenen Fördercalls, und zwar vor der Inbetriebnahme. Bei kleineren Anlagen gilt: Wer zuerst korrekt einreicht, kommt zum Zug, solange Budget im Topf ist. Größere Anlagen ab 20 kWp laufen über ein Gebotsverfahren.
150 € pro kWh, bis 50 kWh
Nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Für reine Nachrüstungen an Bestandsanlagen kommen je nach Bundesland Landesprogramme in Frage.
Mehrere Bundesländer fördern PV und Speicher zusätzlich – teils pauschal, teils pro Kilowattstunde, teils nur für Nachrüstungen. Die Programme starten und enden laufend. Wir prüfen, was zum Zeitpunkt deines Projekts offen ist und ob es mit der Bundesförderung kombinierbar ist.
0 % Umsatzsteuer bis 30 kWp
Auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage – bei Anlagen auf oder bei Wohngebäuden. Wirkt sofort beim Kauf, ohne Antrag und ohne Wartezeit. Einnahmen aus solchen Anlagen sind zusätzlich einkommensteuerlich begünstigt.
20 Jahre ab Inbetriebnahme
Für eingespeisten Strom gilt eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Sätze für Neuanlagen werden regelmäßig angepasst; zur festen Vergütung für kleine Neuanlagen ab 2027 gibt es politische Änderungspläne. Was zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme gilt, klären wir vor der Beauftragung.
Ein Förderkredit für PV-Anlage, Speicher, Wechselrichter, Netzanschluss und Wallbox – beantragt über deine Hausbank, und zwar vor Abschluss des Kaufvertrags. Kein Zuschuss, sondern eine zinsgünstige Finanzierung. Alle Unterlagen dafür bekommst du von uns.
Förderungen scheitern selten am Geld und meistens an Formalien: falscher Zeitpunkt, fehlende Unterlage, verpasster Call. Genau dafür gibt es uns.
Wir sehen nach, welche Programme für deine Adresse, Anlagengröße und Gebäudeart in Frage kommen.
Zuerst Antrag, dann Auftrag: Wir planen den Ablauf so, dass keine Frist die Förderung kostet.
Unterlagen zusammenstellen, Antrag einbringen, Rückfragen beantworten – das läuft über uns.
Nach der Inbetriebnahme braucht die Förderstelle Belege. Auch die kommen von uns.
Förderung und Finanzierung gehören zusammen. Ein Zuschuss senkt die Investitionssumme, eine Finanzierung verteilt sie. Wir rechnen dir beides in einem Dokument durch.
In der Regel nein. Die meisten Programme verlangen den Antrag vor Baubeginn oder vor der Inbetriebnahme. Wer zuerst montiert und dann fragt, verliert den Zuschuss – deshalb klären wir den Förderweg immer vor der Beauftragung.
In Österreich ist der Speicher in der Bundesförderung enthalten, allerdings nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Für reine Nachrüstungen gibt es teils Landesprogramme. In Deutschland profitiert der Speicher vom Nullsteuersatz und kann über den KfW-Kredit mitfinanziert werden.
Häufig ja – Bundes-, Landes- und teils Gemeindeförderungen lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Es gibt aber Ausschlüsse und Anrechnungsregeln, die sich ändern. Wir prüfen die Kombination für dein Projekt konkret.
Die Förderabwicklung ist Teil unserer Leistung – wir verstehen sie als selbstverständlichen Bestandteil eines Komplettauftrags und nicht als Zusatzposten.
Der Fördercheck dauert wenige Minuten. Danach wissen wir, welche Programme für dich in Frage kommen.